Recht
Mi, 16.07.2008 17:17 | DS0502 | Länge: -:--
» BGH bestätigt Bonusprogramm Payback rechtmäßigen Umgang mit Kundendaten «
Anmoderation: Der Bundesgerichtshof hat heute die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Payback Rabattverein abgewiesen. Das Gericht urteilte darüber, in welcher Form ein Kunde der Verwendung seiner Daten für Marktforschungs- und Werbezwecke zustimmen soll. Die Verbraucherschützer forderten ein aktives Einwilligen des Kunden, das so genannte Opt-in-Verfahren. Payback praktiziert ein international gebräuchliches Verfahren, bei dem der Kunde einerseits mit seiner Unterschrift der Datennutzung zustimmt (Opt-in), andererseits die explizite Möglichkeit erhält, sich durch Ankreuzen gegen die Verwendung seiner Daten auszusprechen (Opt-out). Auch das Gericht vertrat die Auffassung, dass diese Art der Zustimmung zulässig sei und den Interessen der Kunden hinsichtlich Transparenz und Verständlichkeit gerecht werde. Abändern muss Payback auf seinen Anmeldeformularen lediglich die Gestaltung der Einwilligung für elektronische Post. Hören Sie, was Claus-Peter Schrack, Sprecher der Payback Betreiberfirma Loyalty Partner über den Ausgang des Verfahrens sagt.






